Interner Bereich

Hier finden Sie Ihren
bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger


Schornsteinfegerinnung Südniedersachsen
Qualitätshandwerk mit Traditionsbewusstsein
Schornsteinfegerinnung Südniedersachsen
Qualitätshandwerk mit Traditionsbewusstsein
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Spendenübergabe Glückstour

Spendenübergabe an das Elternhaus für krebskranke Kinder





Schornsteinfeger spenden zum wiederholten Male 5000 Euro an das Göttinger Elternhaus für krebskranke Kinder.
 
 
Der im Jahr 2005 gegründete Verein
„Schornsteinfeger helfen krebskranken Kindern“
veranstaltet einmal jährlich eine „Glückstour“ um Spenden zu sammeln.
Die hierbei gesammelten Spenden kommen in vollen Umfang der Hilfe für krebskranke Kinder zu Gute.
Im Jahr 2013 wurden auf diesem Wege 125.000 Euro Bundesweit an verschiedene Einrichtungen verteilt.
 
Wir danken den vielen Spendern der Glückstour 2013 und freuen uns auf einen regen Zuspruch.
 
Wenn Sie mehr erfahren oder auch fördern möchten schauen Sie im Internet unter
www.glueckstour.de
 

Heizkostenentwicklung in Deutschland

Pellets - eine sinnvolle Alternative!

Die Energiepreise sind in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Viele Nutzer von konventionellen Öl- u. Gasfeuerstätten fragen sich wie weit sich die Preisspirale noch nach oben drehen kann.
 
Alternativ zu den fossilen Brennstoffen bieten sich Stückholz und vor allem Holzpellets an. Gegen der weitläufigen Meinung vieler Verbraucher sind die Preise, gerade für Holzpellets sehr stabil - auf niedrigem Niveau geblieben.
 
Vergleichen wir die Enrwicklung der Öl- und Gaspreise einmal:
 
Eine Kilowattstunde Öl kostete 2012 ca. 8,24 Eurocent.
Eine Kilowattstunde Gas kostete 2012 ca. 6,81 Eurocent.
Eine Kilowattstunde Pellets kostete 2012 5,23 Eurocent.
 
Der Preisvorteil von Holzpellets gegenüber Heizöl EL liegt somit  bei ca. 36%.
 
Ein guter Grund zu überlegen ob es nicht möglich ist, in den Räumen die am meisten Energie benötigen einen Pelletofen anzuschliessen. Voraussetzung dafür ist ein geeigneter Schornstein. Pelletöfen funktionieren heute vollautomatisch und umweltfreundlich.
 
 

Schornsteinfegerhandwerksgesetz - das ist neu!

Das neue Schornsteinfegerhandwerksgesetz ist am 29.11.2008 in Kraft getreten. Die wichtigsten Veränderungen lesen Sie bitte in dem Artikel.

Kundeninformation


Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

heute möchte ich Sie über das neue Schornsteinfegerhandwerksgesetz informieren, das nach einer langen Diskussion am 29.11. 2008 in Kraft getreten ist. Das bewährte bisherige Schornsteinfegergesetz musste wegen europäisch rechtlicher Bedenken geändert werden.

Für Sie als Kunde wird sich bis zum Ablauf der Übergangsfrist zum 31. Dezember 2012 zunächst wenig ändern. Bis zu diesem Zeitpunkt bestehen also noch die bisherigen gesetzlichen Reglungen, wonach alle Schornsteinfegerarbeiten von Ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister durchzuführen sind.

Ab dem 01. Januar 2013 befinden sich die Schornsteinfeger im freien Wettbewerb. Damit werden Sie als Hausbesitzerin/Hausbesitzer stärker in die Verantwortung und Haftung genommen. Selbstverständlich steht Ihnen Ihr zuständiger Bezirksschornsteinfegermeister auch dann für die Durchführungen der Kehr- und Überprüfungsarbeiten und den Emissionsmessungen wie gewohnt zur Verfügung.
Es besteht aber ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, einen anderen Schornsteinfegerbetrieb mit der Durchführung dieser Arbeiten zu beauftragen. Dieser Betrieb muss in dem neu zu schaffenden Schornsteinfegerregister eingetragen sein.

Eine Ausnahme regelt der grenzüberschreitende Dienstleistungsverkehr unmittelbar. Hiernach dürfen Schornsteinfegerbetriebe aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz bereits in der Übergangszeit vorübergehend und gelegentlich Schornsteinfegerarbeiten durchführen, wenn sie hierfür die handwerksrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und in dem vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geführten Schornsteinfegerregister gelistet sind.

Zukünftig wird eine Pflichtaufgabe des zuständigen Bezirksschornsteinfegermisters unter anderem weiter darin bestehen, zu überprüfen, ob die vorgeschriebenen Kehr- und Überprüfungsarbeiten und die Emissionsmessungen fristgemäß durchgeführt werden.

Bereits mit dem Inkrafttreten (29.11.2008) des neuen Gesetzes ist Ihr Bezirkkschornsteinfegermeister verpflichtet, Ihnen bei der Feuerstättenschau einen Feuerstättenbescheid auszustellen, aus dem hervorgeht, welche Arbeiten (Kehrungen, Messungen, Überprüfungen) in welchem Zeitraum und wie oft durchgeführt werden müssen.

Sofern ihr Schornsteinfeger von Ihnen keine andere Nachricht erhält, wird er weiter seinen Verpflichtungen nachkommen und bei Ihnen die nach der Kehr- und Überprüfungsverordnung und der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung an Ihren Feuerungsanlagen vorgeschriebenen Arbeiten durchführen.

Mit dem Inkrafttreten des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes ist es ihrem Schornsteinfeger möglich, auch weitere Dienstleistungen anzubieten, die bisher nicht zu den traditionellen Schornsteinfegerarbeiten gehörten.

Auch in Zukunft werden wir weiter bemüht sein, Ihnen mit neutralen Überwachungen und Beratungen behilflich zu sein.

Haben Sie noch weitere Fragen zum neuen Gesetz? Dann rufen Sie die Schornsteinfegerinnung Südniedersachsen Tel.: 05181 280 380, oder Ihren Schornsteinfegermeister gern an!

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Schornsteinfeger der
Schornsteinfegerinnung Südniedersachsen

Feinstaubfilter für Feststoff-Feuerstätten

Das Bundesumweltministerium hat Informationen zum Thema Feinstaubfilter für Feuerstätten für feste Brennstoffe herausgegeben. Bitte informieren Sie sich hier, oder bei Ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister.

Filterpflicht oder Stilllegung von Feuerstätten ?
Nur Altgeräte mit hohem Schadstoffausstoß sind betroffen
In den vergangenen Tagen wurde in den Medien über eine drohende Zwangsstilllegung beziehungsweise Filterpflicht für Kamin- und Kachelöfen berichtet. Durch die sehr verkürzte Darstellung ist der Eindruck entstanden, dass es sich um eine generelle und sofortige Pflichtmaßnahme für alle Geräte handelt.
Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks weist darauf hin, dass die geplanten Regelungen für Feuerstätten erst noch Bundesrat und Bundestag passieren müssen.
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand müssen die Eigentümer von Kamin- und Kachelöfen bis Ende 2012 nachweisen, dass ihr Ofen bestimmte Emissionsgrenzwerte einhalten kann.
Eine generelle Messpflicht an Kamin- und Kachelöfen durch den Schornsteinfeger ist nicht vorgesehen.
Die ersten Geräte, die von den geplanten Maßnahmen betroffen sein werden, sind Öfen, die vor dem 1. Januar 1975 einer so genannten Typenprüfung unterzogen wurden - also 40 Jahre und älter sind. Diese müssen bei Überschreitung des Grenzwertes bis Ende 2014 nachgerüstet, ausgetauscht oder stillgelegt werden.
Bis 2024 folgen stufenweise die Maßnahmen für alle Geräte. die bis zum in Kraft treten der Novelle geprüft wurden.
Das Typenschild am Gerät gibt Auskunft über das Jahr der Prüfung. Ist das Typenschild nicht mehr vorhanden oder unvollständig, kann der Verbraucher beim Hersteller der Feuerstätte nachfragen.
Heute erhältliche Geräte erfüllen in der Regel die geplanten Grenzwerte. Ihnen droht weder Stilllegung noch Filterzwang oder Austausch.
Der Schadstoff-Ausstoß ist nicht vom Preis des Gerätes abhängig, sondern von der Gerätetechnik, die in den vergangenen Jahren beachtliche Fortschritte gemacht hat.
Dies gilt sowohl in Bezug auf die Emissionen als auch auf den Energieverbrauch. Fabrikneue Kaminöfen, Heizkamine und Kachelofen verursachen heute nur noch einen Bruchteil der Emissionen von Feuerstätten, die in den 1970er Jahren produziert worden sind.
Alle auf dem deutschen Markt befindlichen Geräte werden von unabhängigen Feuerstätten - Prüfstellen einer ausführlichen technischen Untersuchung unterzogen, die auch den Schadstoffausstoß dokumentiert.
Weitere Fragen beantwortet ihr Schornsteinfeger gerne.

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